Brandschutzhelfer-Schulung
gemäß DGUV-Information 205-023 u. ASR A2.2
Evakuierungsübung
gemäß DGUV-Information 205-033 u. ASR A2.3
Sofort Kontakt: 0173-8119493

Brandschutzhelfer-Schulung
gemäß DGUV-Information 205-023 u. ASR A2.2
Nach §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern und Brandschutzhelferinnen auszubilden.
Brandschutzhelfer sollten ihr Wissen regelmäßig, spätestens alle drei bis fünf Jahre, auffrischen, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Unsere Brandschutzhelfer-Schulung vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse, um Entstehungsbrände zu bekämpfen und um im Brandfall richtig zu handeln.
Die Schulung inklusive praktischer Übungen dauert ca. 4 Stunden.
Ablauf der Schulung
Wir benötigen für die Schulung in Ihrer Firma einen Schulungsraum und wenn möglich ein Smartboard oder einen Beamer.
Im theoretischen Teil, der 2 × 45 Minuten dauert, vermitteln wir die wichtigsten Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.
Im praktischen Teil, der ebenfalls 2 × 45 Minuten dauert, erlernen die Teilnehmenden den richtigen und sicheren Umgang mit echten Feuerlöschern und löschen unter unserer Aufsicht ein echtes Feuer an einem Löschtrainer der neusten Generation.
Zum Abschluss machen wir gemeinsam einen Rundgang durch Ihren Betrieb, um die Brandschutzeinrichtungen und die Rettungswege kennenzulernen.
Am Ende bekommen alle Teilnehmenden ein persönliches Zertifikat über die Teilnahme an der Brandschutzhelfer-Schulung.
Die Schulung dauert insgesamt ca. 4 Stunden und findet direkt in Ihrem Betrieb statt.
Alles passend zugeschnitten auf Ihren Betrieb.
Evakuierungsübung
gemäß DGUV-Information 205-033 u. ASR A2.3
Evakuierungsübungen sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, um das sichere Verlassen eines Gebäudes im Ernstfall zu trainieren und Schwachstellen im betrieblichen Notfallmanagement aufzudecken. Die zentrale Grundlage im Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherung ist die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“. Flankiert wird sie durch staatliche Vorgaben wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)
DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“
Rechtliche Grundlagen und Intervalle
- Häufigkeit: Das exakte Intervall wird über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt. In der Praxis und je nach Gebäudetyp (z. B. Schulen oder Verkaufsstätten) haben sich Intervalle von einem bis zwei Jahren bewährt.
- Verpflichtung: Der Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung für die regelmäßige Durchführung und Organisation.
- Teilnahme: Alle zum Übungszeitpunkt anwesenden Beschäftigten sind zur aktiven Teilnahme verpflichtet.
Sicherer Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
Unser Löschtraining beinhaltet das Erlernen im sicheren Umgang mit tragbaren Feuerlöschern in Theorie und Praxis.
Löschtraining - Sicherer Umgang mit tragbaren Feuerlöschern im gewerblichen und privaten Bereich.
Während die Brandschutzhelfer-Schulung gesetzlich vorgeschrieben ist, richtet sich das Löschtraining an alle, die den sicheren Umgang mit tragbaren Feuerlöschern erlernen bzw. trainieren möchten.
Kontakt
Telefon: +49 6205-2589940
E-Mail: info@brandschutz-zielbauer.de
Adresse: Ahornweg 12a, Neulußheim, 68809, Baden-Württemberg, Deutschland
