Evakuierungsübung Räumungsübung DGUV Information 205-033

 

Evakuierungsübungen / Räumungsübungen

Evakuierungsübungen sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, um das sichere Verlassen eines Gebäudes im Ernstfall zu trainieren und Schwachstellen im betrieblichen Notfallmanagement aufzudecken. Die zentrale Grundlage im Regelwerk der Gesetzlichen Unfallversicherung ist die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“. Flankiert wird sie durch staatliche Vorgaben wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)

DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“

 

Rechtliche Grundlagen und Intervalle

Häufigkeit: Das exakte Intervall wird über eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt. In der Praxis und je nach Gebäudetyp (z. B. Schulen oder Verkaufsstätten) haben sich Intervalle von einem bis zwei Jahren bewährt.

Verpflichtung: Der Arbeitgeber trägt die Gesamtverantwortung für die regelmäßige Durchführung und Organisation.

Teilnahme: Alle zum Übungszeitpunkt anwesenden Beschäftigten sind zur aktiven Teilnahme verpflichtet.

 

Phasen einer Evakuierungsübung

1. Vorbereitung und Planung

Gefährdungsbeurteilung: Analyse der Risiken basierend auf Betriebsgröße, Gebäudeart und Personenanzahl.

Konzepterstellung: Abgleich mit dem Flucht- und Rettungsplan sowie Festlegung der Fluchtwege.

Rollenverteilung: Einteilung und Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern (Richtwert: ca. 5 % der Belegschaft).

Externe Absprache: Vorab-Information an Behörden (z. B. Feuerwehr) oder Techniker, um Fehlalarme bei der Leitstelle zu verhindern.

 

2. Durchführung

  • Auslösung: Einleitung über das offizielle, akustische oder visuelle Räumungssignal.
  • Gebäuderäumung: Geordnetes Verlassen über die gekennzeichneten Rettungswege, kein Nutzen von Aufzügen.
  • Hilfestellung: Gezielte Evakuierung von mobilitätseingeschränkten Personen oder externen Besuchern.
  • Sammelplatz: Vollständiges Sammeln am definierten Sammelpunkt und Überprüfung der Anwesenheit.

 

3. Nachbereitung und Dokumentation

  • Übungsbeobachtung: Erfassung von Evakuierungszeiten, blockierten Wegen oder Fehlverhalten.
  • Dokumentation: Rechtssicheres Protokollieren der Übung als Nachweis für Gewerbeaufsicht und Unfallversicherung.
  • Optimierung: Behebung technischer oder organisatorischer Mängel im Evakuierungsplan.

 

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